In der Folge erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für Frühinterventionsmassnahmen und dann für Integrationsmassnahmen (Belastbarkeits- und Aufbautraining) vom 19. August 2019 bis zum 23. Februar 2020, für deren Dauer sie ihr Taggelder ausrichtete. Nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin sodann im Rahmen ihrer weiteren Abklärungen durch Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 20. April 2021).