Am 17. September 2018 meldete sie sich unter Hinweis auf eine depressive Stimmung, starke Antriebslosigkeit, Angstzustände, hohe Anspannung, Nervosität, Selbstverletzungen und einen schlechten Selbstwert bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin Kostengutsprache für Frühinterventionsmassnahmen und dann für Integrationsmassnahmen (Belastbarkeits- und Aufbautraining) vom 19. August 2019 bis zum 23. Februar 2020, für deren Dauer sie ihr Taggelder ausrichtete.