Die MEDAS-Gutachter führten aus, der Beschwerdeführer sei in verschiedenen Tätigkeiten beschäftigt gewesen, welche teilweise wegen der Epilepsie nicht mehr möglich seien (z.B. Gerüstbau, Steinmetz), oder aber in welchen durch leichte kognitive Störungen eine ca. 20%ige Einschränkung bestehen könne (bei leicht komplexeren Aufgaben verlangsamtes Arbeitstempo, reduzierte Merkfähigkeit, wahrscheinlich erhöhte Vergesslichkeit und reduzierte Flexibilität). Bezüglich der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit hielten die MEDAS-Gutachter fest, es könne in der Gesamtschau sicher nicht von einer ausgeschöpften suchtmedizinischen Behandlung ausgegangen werden.