3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 8. Oktober 2021 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre MEDAS-Gutachten vom 25. Mai 2021 (VB 102.1). Dieses vereint eine psychiatrische, eine neurologische, eine neuropsychologische, eine orthopädische und eine internistische Beurteilung und enthält folgende Diagnosen (VB 102.1 S. 8 f.):