2.2.2. In der retrospektiv als Vergleichszeitpunkt massgebenden Verfügung vom 20. Juni 2018 (VB 52) führte die Beschwerdegegnerin im Wesentlichen gestützt auf die Berichte der behandelnden Ärzte sowie die Beurteilungen von RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. Dezember 2017 (VB 33 S. 3 ff.) sowie 24. April 2018 (VB 43 S. 2 ff.), aus, die aufgrund des Unfalls diagnostizierte PTBS sei vollständig remittiert und habe keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.