1.2. Am 12. September 2019 meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) durch die Medizinische Abklärungsstelle Bern ZVMB GmbH (MEDAS) polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 25. Mai 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 8. Oktober 2021 ab.