Ferner ist auf Folgendes hinzuweisen: Es mutet befremdend an, dass die PMEDA-Gutachter im Zusammenhang mit einer nach ICD-10 klassifizierten Diagnose (M79.70 [Fibromyalgie]) von einem "paramedizinischen Konstrukt ohne biologisch verstandene Basis" sprechen und ausführen, es handle sich "um eine paramedizinische Meinung ohne schulmedizinische Akzeptanz ausserhalb der Gemeinschaft der Anhänger des Konstrukts" (vgl. VB 140.2 S. 7). Nach wie vor gilt die ICD-10 rechtsprechungsgemäss als anerkanntes Klassifikationssystem (vgl. statt vieler Urteil des Bundesgerichts 9C_304/2021 vom 28. Juli 2021 E. 5.1).