Mit Schreiben vom 26. November 2018 wies er alsdann darauf hin, dass der Aufenthalt in der Klinik D. "ausser einer vermutlich medikamentös induzierten biliären Zirrhose keine Besserung [gebracht habe]" (vgl. VB 127 S. 1). In seiner aktuellsten Stellungnahme vom 18. Mai 2020 führte er schliesslich (ergänzend) aus, sein von den PMEDA-Gutachtern sowie von der RAD-Ärztin zitierter Befund von 2015 "bild[e] weder den Längsverlauf noch das aktuelle Zustandsbild der Patientin ab"; eine "persönliche Einschätzung durch einen Zweitgutachter" erscheine ihm "unerlässlich" (vgl. VB 162 S. 4).