Nachdem ZIMB-Gutachter Dr. med. F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in einer ergänzenden Stellungnahme vom 24. Juni 2013 einen Aufenthalt in einer Tagesklinik empfohlen und festgestellt hatte, mit diesem und anderen therapeutischen Massnahmen (Anpassung der antidepressiven Medikation, Intensivierung der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung) könnte eine Steigerung der Arbeitsfähigkeit "in den nächsten 12 Monaten" auf 80 % erreicht werden (wobei er eine "Wiederbegutachtung in 12 Monaten" vorschlug; vgl. VB 82), begab sich die Beschwerdeführerin – nach Erteilung einer entsprechenden Auflage durch die Beschwerdegegnerin (vgl. VB 87) – vom 7. Ja-