In ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung vom 22. August 2019 hielten die PMEDA-Gutachter in psychiatrischer Hinsicht fest, das "chronifizierte depressive Syndrom" bedinge (lediglich) eine leichtgradig reduzierte Belastbarkeit in jedweder Tätigkeit. Soziale oder familiäre Belastungsfaktoren mit funktioneller Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit lägen nicht vor; die Indikatoren und objektiven Befunde deuteten auf eine "erhaltene Selbständigkeit, Selbstversorgungsfähigkeit und soziale Interaktion" hin, was die Annahme einer Arbeitsfähigkeit in körperlich leichten, wechselbelastenden oder überwiegend sitzenden Tätigkeiten stütze (vgl. VB 140.2 S. 9).