Dies rechtfertige aus psychiatrischer Sicht eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit um 20 % (vgl. VB 140.6 S. 51 f.). Im Rahmen des ZIMB-Gutachtens vom 24. Februar 2013 sei eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit mit einer mittelgradig depressiven Episode, "einer Dysthymie und einer Persönlichkeitsakzentuierung" -9-