Die PMEDA-Gutachter führten unter anderem und im Wesentlichen aus, das spinale Defektsyndrom und die "orthopädischen Gesundheitsstörungen" bedingten eine qualitative Minderung der Arbeitsfähigkeit in Form einer nicht gegebenen Belastbarkeit für körperlich schwere Arbeiten. Zumindest für körperlich leichte, wechselbelastende oder überwiegend sitzend ausgeübte Tätigkeiten lasse sich indessen keine erhebliche Einschränkung objektivieren, da die Mobilität nicht erheblich eingeschränkt sei und "die Indikatoren auf eine Selbständigkeit und Selbstversorgungsfähigkeit hinweisen" würden.