In einer dem Wirbelsäulenleiden angepassten, wechselbelastenden Tätigkeit, unter Vermeidung von repetitiv zu hebenden oder tragenden Lasten über 5 kg bzw. Einzellasten über 15 kg und ohne häufige Überkopfarbeiten, könne aus rheumatologischer und neurologischer Sicht aufgrund der objektiven Befunde keine Arbeitsunfähigkeit abgeleitet werden. Aufgrund der depressiven Symptomatik mit Konzentrationsschwierigkeiten, eingeschränktem Durchhaltevermögen, ausgeprägten Ein- und Durchschlafstörungen, reduziertem Antrieb sowie sozialem Rückzug, Interessensverlust sowie Affektlabilität mit Neigung zum Weinen, welche im Rahmen der psy-