gen, Zürich, polydisziplinär begutachten (PMEDA-Gutachten vom 22. August 2019). Nach Rücksprache mit dem RAD holte die Beschwerdegegnerin alsdann bei der PMEDA eine ergänzende Stellungnahme ein (PMEDA- Stellungnahme vom 24. Februar 2020). Nach erneuter und wiederholter Rücksprache mit dem RAD während des Vorbescheidverfahrens sowie Einholen von zwei weiteren Stellungnahmen bei der PMEDA (PMEDA-Stel- lungnahmen vom 4. November 2020 sowie vom 8. April 2021) hob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Oktober 2021 die bisherige Rente der Beschwerdeführerin auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats auf.