1.4. Im Rahmen eines im November 2014 von Amtes wegen eingeleiteten Revisionsverfahrens wurde der bisherige Rentenanspruch mit Mitteilung vom 6. Februar 2015 bestätigt. 1.5. Im Februar 2018 wurde der Rentenanspruch wiederum von Amtes wegen überprüft. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD bei der PMEDA Polydisziplinäre Medizinische Abklärun- -3-