1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als Sachbearbeiterin im Rechnungswesen tätig gewesen, meldete sich am 3. Mai 2006 aufgrund von Rückenbeschwerden mit Ausstrahlung in beide Schultern und den rechten Arm bei der IV-Stelle Graubünden zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese klärte in der Folge die medizinische, berufliche und persönliche Situation der Beschwerdeführerin ab und sprach ihr mit Verfügung vom 2. März 2009 rückwirkend vom 1. Juni 2008 bis am 30. November 2008 basierend auf einem Invaliditätsgrad von 50 % eine halbe Invalidenrente und ab dem 1. Dezember 2008