Diese Begründung verfängt nicht, kann dem Bericht der Klinik D. vom 21. November 2019 doch entnommen werden, früher sei, gemäss eigenen Angaben der Beschwerdeführerin, zur Wundpflege täglich die Spitex zu ihr nach Hause gekommen (VB 237 S. 4). Die Unterstützung durch die Spitex ist ausserdem im internen psychiatrischen konsiliarischen Bericht des Universitätsspitals C. vom 22. Juli 2019 festgehalten (VB 345 S. 4), der direkt nach der Operation ausgestellt wurde, anlässlich welcher die Einstichstelle und die "ganz unüblichen Bakterien" entdeckt wurden. Es ist somit davon auszugehen, dass auch vor dieser Operation eine adäquate Wundversorgung durch die Spitex erfolgte.