6.3. Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, eine Verunreinigung der Wunde sei durch gewöhnliche Alltagssituationen möglich, ohne dass eine Verunreinigungsabsicht dahinterstecke (Beschwerde S. 14). Die Verbesserung nach Anwendung von "Scotchcast" könne zudem damit erklärt werden, dass die Wunde nach aussen hin gut geschützt war und nicht habe verunreinigt werden können (Beschwerde S. 13).