Die dieser Operation vorangehenden ärztlichen Behandlungen fanden überdies im Zeitraum der Hospitalisation vom 23. Mai bis 29. Juni 2019 ebenfalls am Universitätsspital C. statt (VB 143 S. 3; 146; 155; 156). Sofern Eingriffe im Rahmen der vorangehenden medizinischen Behandlungen stattgefunden hätten, welche geeignet gewesen wären, die operativ vorgefundenen Einstichstellen zu verursachen, wäre dies in den entsprechenden Arztberichten festgehalten worden und bekannt gewesen, weshalb kein psychiatrisches Konsilium aufgrund einer fraglichen Manipulation der Wunde eingeholt worden wäre (vgl. VB 143 S. 4; 146 S. 1; 155 S. 2; 156 S. 2; 345 S. 5).