Chirurgie, Allgemeinchirurgie und Traumatologie, Chirurgie F., es sei "aufgrund von bestimmten Beobachtungen anlässlich einer operativen Revision der Eindruck entstanden", es habe sich "um selbstinduzierte Verletzungen bzw. Infektionen gehandelt" und aufgrund der "Einstichstelle dorsal der ursprünglichen Verletzung" sowie der "ganz unüblichen[n] Keime, namentlich Keime aus der Darmflora" müsse "eine eigens herbeigeführte Verletzung mit einem nadelförmigen Instrument vermutet werden", waren den Gutachtern bekannt (VB 295 S. 38 und 39), sie kamen aufgrund der Gesamtsituation zum nachvollziehbaren Schluss, dass eine Selbstverletzung vorgelegen habe.