Der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 30. März 2021 ist weiter zu entnehmen, dass auch von den behandelnden Fachärzten des Universitätsspitals C. während der Hospitalisation vom 18. Juli bis 5. August 2019 eine Selbstverletzung erwogen worden sei, was sich u.a. aus der Formulierung im psychiatrischen Konsilium vom 22. Juli 2019 ergebe ("Bitte um Mitbeurteilung bei chronischer Wundheilstörung am Unterschenkel links, fragl. Manipulation der Wunde mit rez. Abszessen"). Basierend auf Feststellungen von Prof. Dr. med.