4. In ihrem Einspracheentscheid vom 15. Oktober 2021 (VB 365) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das GUTSO-Gutachten vom 30. September 2020 (VB 295). Die Gutachter diagnostizierten einen "Protrahierte[n] Posttraumatische[n] Weichteilinfekt Unterschenkel links lateral, ursprünglich mit Nachweis von Staphilococcus aureus (Perforation mit Eisenstange am 03.02.2018) bei im Verlauf Nachweis von wechselnden Keimen und beim protrahierenden Verlauf im Zusammenhang mit vorgetäuschter Störung, selbst zugefügt (ICD-10 F68.10) bei: