Begutachtung durch die GUTSO, interdisziplinäre medizinische Begutachtungen GmbH (GUTSO-Gutachten vom 30. September 2020) stellte sie ihre Leistungen mit Verfügung vom 14. April 2021 per 29. Oktober 2020 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 15. Oktober 2021 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es seien der Einspracheentscheid vom 15. Oktober 2021 sowie die Verfügung vom 14. April 2021 aufzuheben.