1. Die 1983 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 3. Februar 2018 verletzte sie sich beim Treppensteigen an einer Eisenstange und zog sich eine Schürfung am linken Fussgelenk zu. Die Beschwerdegegnerin richtete Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus. Nach Durchführung einer polydisziplinären (orthopädisch-psychiat- risch-neurologischen) Begutachtung durch die GUTSO, interdisziplinäre medizinische Begutachtungen GmbH (GUTSO-Gutachten vom 30. September 2020) stellte sie ihre Leistungen mit Verfügung vom 14. April 2021 per 29. Oktober 2020 ein.