Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass weder beim Kauen der Wurst noch über die folgenden Monate ein Zahnstück abgebrochen und der zu Schaden gekommene Zahn erst am 23. August 2021 entfernt worden sei, da sich erst bei einer Untersuchung am 18. August 2021 ein Riss quer durch den Zahn gezeigt habe. Sodann müsse gemäss den Aussagen der Zahnärzte davon ausgegangen werden, dass durch den kurzfristigen und hohen Druckanstieg der Zahn zu Schaden (Rissbildung, nicht sofort, sondern schleichend zur Wahrnehmung gekommen) gekommen sei (VB 17/1 f.).