3.2. Im Fragebogen zum Zahnschaden schilderte der Beschwerdeführer am 2. August 2021 den Ereignishergang dahingehend, dass er beim Mittagessen mit seiner Ehefrau eine Mahlzeit mit Wurst gegessen und dabei auf ein "etwas grosses, hartes Teil" gebissen habe (VB 10/1). Das "Beweismittel" beschrieb er als "aussergewöhnlich gross" und "mit dem Messer nicht zu trennen", wobei die "Grösse ca. 2x3x1 [mm]" betragen habe (VB 10/2).