1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer arbeitet seit 1. Februar 2012 bei der B. AG, in Q., und ist in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Gemäss der Schadenmeldung vom 23. Juli 2021 biss er am 13. November 2020 beim Verzehr einer Wurst auf ein grosses, hartes Knorpelteil, wobei er einen Schaden am Zahn Nr. 16 im Oberkiefer rechts erlitten habe.