5.2. Bezüglich des von der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren verurkundeten Berichts von Dr. med. M. vom 13. Januar 2022 ist zu beachten, dass dieser nicht fachärztlicher Natur ist, verfügt Dr. med. M. gemäss dem Medizinalberuferegister des Bundesamts für Gesundheit (einsehbar unter ; zuletzt besucht am 26. Januar 2023) doch erst seit dem 1. September 2022 über den Facharzttitel für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Hinzu kommt, dass der Bericht auf einer unvollständigen Aktenlage basiert und insbesondere die Ergebnisse der von Dr. med.