Auch der behandelnde Arzt Dr. med. G. stellte dies im Ergebnis nicht in Frage, sondern gab vielmehr in seinen Berichten selbst an, es fehle an "eindeutige[n] Traumafolgen" (vgl. Bericht vom 31. August 2021 in VB 74, S. 3; inhaltlich gleich ferner der Bericht von Dr. med. G. vom 21. September 2021 in VB 81, S. 2). Seine im Bericht vom 10. August 2021 nach der MRI-Untersuchung des Beckens und der ISG vom 15. Juli 2021 noch geäusserte "Kausalitätsvermutung" (vgl. VB 71, S. 2) konnte demnach durch die nachfolgenden zusätzlichen bildgebenden Untersuchungen nicht bestätigt werden. Entsprechend postulierte Dr. med.