3.5. Die Beschwerdegegnerin legte die Sache mehrfach ihrem Versicherungsmediziner Dr. med. L., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vor. Dieser ging anfänglich davon aus, dass die von der Beschwerdeführerin geklagten Beschwerden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 10. Dezember 2020 zurückzuführen seien (vgl. VB 20, S. 1, und VB 33, S. 1). Am 28. Mai 2021 gab er dann an, die auf das Ereignis vom 10. Dezember 2020 zurückzuführende "Prellung Gesäss / Lende" sei "voraussichtlich per Ende Juni 2021" als abgeheilt zu betrachten (VB 43, S. 1). Daran hielt er mit Stellungnahme vom 3. September 2021 den Bericht von Dr. med.