Bezüglich dieser Untersuchungsergebnisse hielt Dr. med. G. am 31. August 2021 fest, es hätten sich keine "eindeutigen Traumafolgen […] identifizieren lassen. Die klinischen Beschwerden und der Untersuchungsbefund würden sich jedoch mit den bildgebend dargestellten "Auffälligkeiten" decken. Nach Angaben der Beschwerdeführerin bestünden diese Beschwerden aber erst seit der Kontusion (VB 74, S. 3). An dieser Beurteilung hielt Dr. med. G. mit einem weiteren Bericht vom 21. September 2021 im Wesentlichen fest (VB 81, S. 2 f.).