3.2. Wegen persistierender Beschwerden (vgl. hierzu die Angaben der Beschwerdeführerin vom 30. März 2021 in VB 28 und vom 8. Juni 2021 in VB 48) überwies Dr. med. F. die Beschwerdeführerin schliesslich zur fachorthopädischen Beurteilung an einen Kollegen. In seinem ersten diesbezüglichen Bericht vom 6. Juli 2021 äusserte Dr. med. G., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, H., im Wesentlichen die Vermutung, es sei "[m]öglicherweise [beim] Sturz […] doch zu einer knöchernen Läsion hauptsächlich des re.