2.2. Mit Verfügung vom 17. November 2021 bewilligte der Instruktionsrichter der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Daniel Olstein, Advokat, Basel, zu deren unentgeltlichem Vertreter. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 17. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingabe vom 25. Januar 2022 verurkundete die Beschwerdeführerin einen weiteren Arztbericht. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: