"1. Es sei der Einsprache-Entscheid der Beschwerdegegnerin vom 13. Oktober 2021 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ab 1. Juli 2021 weiterhin ein Unfalltaggeld in Höhe von CHF 57.50 auszurichten und die Behandlungskosten zu übernehmen. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung mit dem Unterzeichneten zu gewähren 4. Unter o/e-Kostenfolge [zzgl. der gesetzlichen MWSt. von derzeit 7.7 %]."