4.3.3. Dass Dr. med. C. die rheumatologische Beurteilung im MEDAS-Gutachten nicht für beweistauglich befand, leuchtet durchaus ein. So vermag namentlich die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung aus rheumatologischer Sicht nicht zu überzeugen. Der rheumatologische Gutachter führte diesbezüglich aus, es ergebe sich eine deutliche Reduktion der zumutbaren Belastbarkeit des Achsenskelettes, "dies für sämtliche rückenbelastende Tätigkeiten, dynamisch und auch statisch" sowie eine leicht- bis mittelgradige Einschränkung der Belastbarkeit der peripheren Gelenke, "insbesondere während einer akuten Schmerz/Entzündungsphase" (VB 106/10).