Der rheumatologische Gutachter gab in der Folge auf entsprechende Rückfrage (VB 109) keine Stellungnahme ab, sondern reichte sein mit verschiedenen Ergänzungen bzw. Änderungen versehenes ursprüngliches Teilgutachten ein (VB 112/5 ff.). Im ergänzten bzw. abgeänderten Teilgutachten führte er nun die fraglichen Gesundheitsstörungen unter dem Titel "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit" auf (VB 112/13; vgl. VB 106/10) und ergänzte zusätzlich, dass gegenüber den vorherigen Begutachtungen sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit die klinische Aktivität der wahrscheinlich vorliegenden anti-CCP-Antikörper positiven und ANFpositiven Rheumatoiden Arthritis verstärkt" habe (VB 112/16;