4.3. 4.3.1. Betreffend das rheumatologische Teilgutachten hielt RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, in seiner Stellungnahme vom 2. Mai 2019 fest, die "durchwegs korrekt formulierten" Diagnosen seien (wahrscheinlich fälschlicherweise) als ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit aufgeführt worden. Insbesondere fehlten bei der Begründung der attestierten reduzierten Arbeitsfähigkeit Vergleiche mit den orthopädischen Gutachten aus den Jahren 2012 und 2014, in welchen von einer kurzfristig erreichbaren vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen worden war (VB 107/3).