2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 26. November 2021 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. November 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Dr. iur. Markus Wick, Rechtsanwalt, Frick, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: