2.3 Subeventualiter sei es der Beschwerdegegnerin freizustellen, weitere Rückfragen an die MEDAS Interlaken Unterseen GmbH bezüglich deren Gutachten vom April 2019 zu stellen, und danach die Rentenfrage zu entscheiden. 3. 3.1 Der Beschwerdeführerin sei umfassend die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, und der unterzeichnende Anwalt zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu bestellen. 3.2 Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin resp. des Staates."