1.2. Im Januar 2018 leitete die zwischenzeitlich zuständig gewordene Beschwerdegegnerin ein Revisionsverfahren ein (VB 84), in dessen Verlauf sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten liess (Gutachten der MEDAS Interlaken Unterseen GmbH, Unterseen [MEDAS], vom 9. April 2019). Nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) unterbreitete sie den Gutachtern Ergänzungsfragen, wozu diese am 29. August 2019 Stellung nahmen. Nach erneuter mehrmaliger Rücksprache mit dem RAD teilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 6. April 2021 mit, es sei eine bidisziplinäre (rheumato- logisch-psychiatrische) Begutachtung erforderlich;