5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin rügt weiter, es hätte bei der Invaliditätsermittlung nicht auf die LSE-Tabellenlöhne abgestellt werden dürfen, weil diese nur als ultima ratio zu berücksichtigen seien und aufgrund neu veröffentlichter Fachartikel eine Praxisänderung notwendig sei (Beschwerde S. 14 ff.).