Die Anmerkung der RAD-Ärztin, es sei von den Gutachtern eine Auseinandersetzung mit den Standardindikatoren vorzunehmen, ist weiter unbeachtlich, denn mit den Urteilen BGE 143 V 409 und 143 V 418 entschied das Bundesgericht, dass sämtliche psychische Leiden einem auf Indikatoren gestützten strukturierten Beweisverfahren nach BGE 141 V 281 zu unterziehen sind. Das CRPS ist jedoch eine neurologisch-orthopädisch-trauma- tologische Erkrankung und ein organischer bzw. körperlicher Gesundheitsschaden (Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2018 vom 18. September 2018 E. 4.1.2 mit Hinweisen), was auch aus der Einordnung der Diagnose