Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass CRPS I früher auch "Sudeck-Syndrom" oder sympathische Reflexdistrophie genannt wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2018 vom 18. September 2018 E. 4.1.2; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 8C_16/2018 vom 4. Juli 2018 E. 2). Der Beschwerdeführerin kann somit auch nicht gefolgt werden, wenn sie geltend macht, die Diagnose Morbus Sudeck sei von den Gutachtern -6- nicht berücksichtigt worden (Beschwerde S. 11), stellten diese doch sogar eine entsprechende Differenzialdiagnose (vgl. E. 3 hiervor).