mit Einsatz der rechten Hand lediglich als Hilfshand eine volle Arbeitsfähigkeit. Tätigkeiten mit Kälte-, Wärme- und Vibrationsexpositionen sollten vermieden werden, wie auch Belastungen der rechten Hand und repetitive Arbeitsabläufe (VB 110.2 S. 6). Tätigkeiten wie u.a. Überwachungsaufgaben, kommunikative oder organisatorische, administrative Tätigkeiten seien möglich (VB 110.2 S. 7). Aus psychiatrischer und allgemeininternistischer Sicht lägen keine weiteren Befunde und Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit vor (VB 110.2 S. 6).