2.2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 12. Oktober 2021 im Wesentlichen auf das ZIMB-Gutachten vom 23. März 2020. Die Gutachter stellten folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: "Chronisches Schmerzsyndrom Arm rechts (ICD-10 M79.63) - DD komplexes regionales Schmerzsyndrom CRPS Typ 1 im Bereich der rechten oberen Extremität (ICD-10 G90.50) - St. n. Extensorensynovialitis Handgelenk rechts - St. n. unklarer Handlähmung nach Kontusion Hand rechts 2011 (ICD-10 R20)"