2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit Verfügung vom 13. Dezember 2021 bewilligte der Instruktionsrichter der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu deren unentgeltlichen Vertreter. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 12. Oktober 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu Recht abgelehnt hat (Vernehmlassungsbeilage [VB] 134).