Nach Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung (allge- meininternistisch-psychiatrisch-neurologisch-handchirurgisch) durch die Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG (ZIMB-Gut- achten) vom 23. März 2020 verneinte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem Regionalen ärztlichen Dienst (RAD) sowie Einholung einer ergänzenden Stellungnahme der ZIMB-Gutachter mit Verfügung vom 12. Oktober 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin wie vorbeschieden. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: