1. Die 1998 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. Juni 2016 aufgrund eines CRPS I (rechte Hand) zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Sowohl das Lehrverhältnis zur Hotelfachfrau EFZ als auch die Ausbildung zur Kauffrau EFZ im Rahmen der beruflichen Massnahmen wurden aus gesundheitlichen Gründen beendet. Nach Durchführung einer polydisziplinären Begutachtung (allge- meininternistisch-psychiatrisch-neurologisch-handchirurgisch) durch die Zentrum für Interdisziplinäre