In ihrer Aktenbeurteilung vom 30. September 2021 führte die RAD-Ärztin aus, die Schwierigkeiten des Beschwerdeführers seien unbestritten, allerdings liessen sich nach wie vor keine autismusspezifischen Befunde vor dem 5. Lebensjahr erkennen, welche entsprechend dokumentiert worden seien. Zwar kämen motorische Schwierigkeiten bei Autismus-Spektrum-Störun- gen vor, jedoch seien diese nicht spezifisch und liessen sich separat von einer Autismus-Spektrum-Störung beobachten (VB 35 S. 2).