Auch die RAD-Ärztin führt in ihrer Aktenbeurteilung vom 22. April 2021 aus, die seit Kleinkindalter bestehenden Schwierigkeiten seien deutlich, hätten immer wieder zu Abklärungen und therapeutischen sowie pädagogischen Massnahmen geführt, seien aber diagnostisch unterschiedlich beurteilt worden und ein Autismus sei nicht erkennbar gewesen (VB 14 S. 3). In ihrer Aktenbeurteilung vom 30. September 2021 führte die RAD-Ärztin aus, die Schwierigkeiten des Beschwerdeführers seien unbestritten, allerdings liessen sich nach wie vor keine autismusspezifischen Befunde vor dem 5. Lebensjahr erkennen, welche entsprechend dokumentiert worden seien.